Zahnsteinentfernung: Genügt nur noch einmal pro Jahr? Die Entfernung von Zahnstein ist nur noch einmal pro Jahr als Kassenleistung abrechenbar. Der Gesetzgeber hat aus Kostengründen beschlossen, dass Ihr Zahnarzt nur noch einmal im Jahr bei Ihnen die Zahnsteinentfernung zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Dies soll einen Kompromiss darstellen zwischen einerseits: Zahnstein-Entfernung ist überhaupt keine Kassenleistung mehr und andererseits: jede Zahnstein-Entfernung ist eine Kassenleistung. Leider hat der Gesetzgeber noch keine Möglichkeit gefunden den Zahnstein per Gesetz zu vermindern... ;-) Da Zahnstein nicht nur unschön aussieht, sondern krank macht muss er natürlich weiterhin durch Ihren Zahnarzt entfernt werden. Zahnstein ist die Ursache der häufigsten Zahnfleischerkrankungen! Somit hat die Gesetzesänderung für Sie als Patienten in vielen Fällen folgende Konsequenzen:
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