Wurzelkanalbehandlung: Wird Ihr Zahn Privatpatient!?

Wenn ein Zahnnerv erkrankt ist der Zahn nur noch durch eine  Wurzelkanalbehandlung zu erhalten. Dabei wird das Nervgewebe komplett entfernt und der entstehende Hohlraum in der Zahnwurzel mit einer Füllung verschlossen.

Seit 2004 wird die Wurzelkanalbehandlung von einigen großen Backenzähnen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt!

Wann ist die Wurzelkanalbehandlung von diesen Zähnen weiterhin Kassenleistung?

  • Wenn auf der Kieferseite, auf der sich der zu behandelnde Backenzahn befindet, alle anderen Zähne vorhanden sind (= keine Zahnlücke).
  • Wenn der Erhalt des Zahnes vorhandenen Zahnersatz funktionstüchtig erhält. (= Krone, Brücke, Prothese)
  • Wenn der Erhalt des Zahnes eine „einseitige Freiendsituation“ vermeidet (= Zahn ist der letzte und hinterste Backenzahn in dieser Kieferhälfte und die andere Kieferhälfte ist voll bezahnt oder mit Zahnersatz versehen)

Wann ist die Wurzelkanalbehandlung von diesen Zähnen keine Kassenleistung?

  • Wenn die oben genannten Kriterien nicht zutreffen.
  • Wenn schon vor der Behandlung abzusehen ist, dass die Wurzelkanalbehandlung nicht vollständig erfolgen kann.

Der Patient hat bei Zähnen, deren Wurzelkanalbehandlung die gesetzliche Krankenkasse seit 2004 nicht mehr bezahlt, zwei Möglichkeiten:

  • Den Zahn ziehen zu lassen (Kassenleistung) oder
  • Den Zahn durch eine Privatbehandlung erhalten zu lassen (Privatleistung). Dieser eine Zahn ist dann sozusagen ein Privatpatient.

Sie sollten mit Ihrem Zahnarzt besprechen, ob der Zahnerhalt für Sie die bessere Lösung wäre, auch wenn Sie die Behandlung selbst bezahlen müssten.

Wann ist der Zahn sowohl ein Kassenpatient, als auch ein Privatpatient?

In der modernen Zahnmedizin gibt es - auch bei Wurzelkanalbehandlungen -  Methoden, die über den Umfang der Kassenleistungen hinausgehen.

Diese qualitätsverbessernden Maßnahmen kann Ihr Zahnarzt zusätzlich zur Kassenleistung für Sie erbringen. Es wird dann die Kassenleistung von der Krankenkasse bezahlt und die zusätzlichen Leistungen müssen Sie privat zuzahlen.

Dies wären zum Beispiel:

  • Zusätzliche Desinfektionen im Wurzelkanal (z.B. Ultraschallspülungen)
  • Elektrische Längenmessung des Wurzelkanals statt zusätzlicher Röntgenbilder

So kann in vielen Fällen der Behandlungsablauf verkürzt oder der langfristige Erfolg verbessert werden. Näheres wird Ihr Zahnarzt mit Ihnen besprechen.

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