Parodontose-Behandlung:  Sind Sie schon krank genug für die Kassenleistung?

Parodontitis-Behandlung  ist nur noch teilweise eine Kassenleistung!

Parodontitis (landläufig Parodontose genannt) ist eine der häufigsten Erkrankungen des Mundes und der Zähne. Unbehandelt führt sie zum Zahnverlust.

Der Gesetzgeber möchte die Ausgaben für die Behandlungen senken. Um dies zu erreichen wurden die Richtlinien verschärft:

  • Nur noch tiefere Zahnfleisch-Taschen (ab 3,5 mm) dürfen als Kassenleistung behandelt werden.
  • Die Behandlung der weniger tiefen Zahnfleisch-Taschen zur wirkungsvollen Verminderung der krank machenden Parodontitis-Bakterien muss privat bezahlt werden.
  • Die notwendige Vorbehandlung, ohne die Ihr Zahnarzt keine dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Parodontal-Behandlung erbringen kann, darf nicht mehr als Zahnstein-Entfernung abgerechnet werden, sondern muss privat bezahlt werden.

Dass die Behandlung einer Parodontitis wichtig ist, weiß auch der Gesetzgeber. Daher gilt ab 2004 zusätzlich:

  • Gesetzliche Versicherte, die an einer Parodontitis leiden, haben erst nach erfolgter Parodontal-Behandlung  ein Anrecht auf einen Zuschuß der Krankenkasse zu hochwertigem Zahnersatz.

Parodontitis ist heilbar! Doch gilt auch hier: Vorbeugen ist besser als heilen!

Sicher haben Sie unsere Überschrift schon durchschaut. Natürlich ist es besser die Zahnfleischtaschen gar nicht erst so tief werden zu lassen, dass eine Behandlung notwendig wird.

Zusätzlich zu Ihrer regelmäßigen häuslichen Zahnpflege kann Ihr Zahnarzt mit seinem Team Ihnen durch und eine professionelle Zahnreinigung (PZR, je nach Schwere der Parodontitis alle 2 - 6 Monate) helfen!

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