AKTUELLES:
________________________________________________________






________________________________________________________


________________________________________________________


Ein Artikel aus der Hessischen Allgemeinen HNA über unseren Vorgänger-Verein quiz-eV zum download für Sie.

________________________________________________________

Zahnersatz und Festzuschuss: Festzuschuss = eine feste Größe!

Wenn Sie als gesetzlich versicherter Patient Zahnersatz benötigen, so erhalten Sie auch weiterhin einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse zu den Kosten!

Dieser Zuschuss wird als so genannter „befundorientierter Festzuschuss“ gewährt.

Dies bedeutet: Jeder Patient mit dem gleichen Zahnbefund (z. B. ein fehlender Zahn) erhält den gleichen Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses orientiert sich an den Kosten für eine „Standardtherapie“.

Der Patient hat jetzt die Wahl, welchen Zahnersatz - also welche Therapie - er bevorzugt. Auch wenn er mit einer „Standardtherapie“ nicht einverstanden ist und lieber eine ästhetisch aufwändigere (z.B. „weisse“ Brücke) oder eine komfortablere Lösung (z.B. eine implantatgetragene Krone) bevorzugt, hat er ein Recht auf den Festzuschuss seiner Krankenkasse.

Der Festzuschuss ist somit eine feste, verlässliche Größe!

Vorteile der Änderungen:

  • Patienten, die nicht nur eine Standardtherapie möchten, bekommen dennoch den vollen Festzuschuss.
  • Für implantatgetragenen ZE bekommt der Patient nunmehr einen Festzuschuss!
  • Wem eine „Standardtherapie“ zu teuer ist, der kann in einigen Fällen eine einfachere Therapie wählen und erhält dennoch den selben Festzuschuss.

Nachteile der Änderungen:

  • Aufwändige Reparaturen an altem Zahnersatz werden in manchen Fällen für den Patienten so teuer, dass eine Neuanfertigung des Zahnersatzes ggf. wirtschaftlicher ist.
  • Reparaturen an Zahnersatz, welcher durch die geänderten Zahnersatz-Richtlinien heute keine Kassenleistung mehr ist, sind keine Kassenleistung. Der Patient muss die Reparatur privat bezahlen und erhält keinen Festzuschuss.

Genauere Angaben zu Zahnersatz und den befundorientierten Festzuschüssen kann Ihnen Ihr Zahnarzt geben.

 

__________________________________________________________