Wird die freie Zahnarztwahl für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft?
Nur wenn Sie diesen Zahnarzt aufsuchen, bekommen sie Vergünstigungen wie den vollen Kassenzuschuss zu ihrer Behandlung erstattet. Also wohlgemerkt keinen höheren Kassenzuschuss, sondern lediglich den Kassenzuschuss, auf den Sie zur Zeit ohnehin ein Anrecht haben. Und wozu soll das gut sein?
Aber was sind die Folgen für Sie als Patient? Nach welchen Kriterien sucht Ihre Krankenkasse die „eingekauften“ Zahnarztpraxen aus? Wird Ihre Krankenkasse innovative, gut frequentierte Zahnärzte „einkaufen“ können? Oder wird es eher eine Art „Schlussverkauf“ unter solchen Zahnarztpraxen geben, die geringen Patienten-zuspruch und geringes Innovationspotential haben? Wir wissen es nicht... was glauben Sie? Dieses System lässt sich leicht weiterdenken: Welches Krankenhaus dürfen sie noch aufsuchen? Welchen Arzt? Welchen Facharzt oder Spezialisten? Welchen Physiotherapeuten? Und für die Patienten aus der Umgebung der Ballungszentren: wie weit müssen sie zu der „eingekauften Praxis“ fahren? |